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Verkauf von Teileigentum an Solar-Parks zur Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) und steuerfreies Vererben / Verschenken.

Der IAB (Investitionsabzugsbetrag) findet sich im § 7g des Einkommenssteuergesetzes und bezeichnet die Sonderabschreibung einer Investitionsrückstellung.
Freiberufler:innen sowie Unternehmer:innen können einen Teil der voraussichtlichen Ausgaben der nächsten drei Jahre für ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut bereits für das bestehende Wirtschaftsjahr abrechnen.
Werfen Sie einen Blick in die Zukunft. Planen Sie in den nächsten drei Jahren eine Investition, z.B. in eine Photovoltaik-Anlage. Bereits heute und selbst für zurückliegende Jahre (sofern noch kein Steuerbescheid ergangen ist) dürfen Sie 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten wie Betriebsausgaben abziehen.

IAB - Beispiel aus Portfolio Erneuerbare Energien:

Investitionsabzugsbetrag – durch eine Beteiligung an einer Photovoltaik-Anlage, im Teileigentum.

Vorteile:

Aus Steuern entsteht eine permanente Sonnenrente

Bei einer Investition von EUR 100.000 beträgt die Steuerersparnis bis zu EUR 32.625.

Solarkraftwerke werden steuerlich voll abgeschrieben. Bis zu 50 % des Kaufpreises sind unter bestimmten Voraussetzungen auch aus vergangenen Jahren nutzbar. Bereits bezahlte Steuern der Vorjahre können zurückerstattet werden. Der Gesetzgeber sieht hierfür den Investitionsabzugsbetrag (IAB) vor.

Beispielrechnung (Steuersatz 45%)

Anschaffungsjahr

EUR 100.000

Investitionsabzugsbetrag (IAB) Vorjahr / Vorjahre

EUR 50.000

Steuerersparnis Vorjahr / Vorjahre
Bemessungsgrundlage

EUR 22.500

für die Sonder-AfA

EUR 50.000

Sonder-AfA 40 %

EUR 20.000

Lineare Abschreibung 5 %

EUR 2.500

Steuerersparnis im Anschaffungsjahr

EUR 10.125

Summe der steuerlichen Auswirkungen 
ca. 33 % der Investition

EUR 32.625

  • Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG
    Schreiben Sie 50 % des Netto-Verkaufspreises ab
  • Sonder-Abschreibung nach § 7g EStG
    Schreiben Sie 40 % vom Restwert ab für Anschaffungen nach dem 31.12.2023
    (unter Anwendung des Wachstumschancengesetzes vom 22.03.2024)
  • Lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG
    Schreiben Sie 20 Jahre 5 % vom Restbuchwert (AK abzgl. IAB abzgl. Sonder-AfA) ab
Hinweis: Diese Information stellt keine Steuerberatung dar und kann diese auch nicht ersetzen.
Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Vererben - Verschenken

Hinweis: Diese Information stellt keine Steuerberatung dar.