Der IAB (Investitionsabzugsbetrag) findet sich im § 7g des Einkommenssteuergesetzes und bezeichnet die Sonderabschreibung einer Investitionsrückstellung.
Freiberufler:innen sowie Unternehmer:innen können einen Teil der voraussichtlichen Ausgaben der nächsten drei Jahre für ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut bereits für das bestehende Wirtschaftsjahr abrechnen.
Werfen Sie einen Blick in die Zukunft. Planen Sie in den nächsten drei Jahren eine Investition, z.B. in eine Photovoltaik-Anlage. Bereits heute und selbst für zurückliegende Jahre (sofern noch kein Steuerbescheid ergangen ist) dürfen Sie 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten wie Betriebsausgaben abziehen.
Investitionsabzugsbetrag – durch eine Beteiligung an einer Photovoltaik-Anlage, im Teileigentum.
Vorteile:
Bei einer Investition von EUR 100.000 beträgt die Steuerersparnis bis zu EUR 32.625.
Solarkraftwerke werden steuerlich voll abgeschrieben. Bis zu 50 % des Kaufpreises sind unter bestimmten Voraussetzungen auch aus vergangenen Jahren nutzbar. Bereits bezahlte Steuern der Vorjahre können zurückerstattet werden. Der Gesetzgeber sieht hierfür den Investitionsabzugsbetrag (IAB) vor.
Steuerersparnis Vorjahr / Vorjahre
Bemessungsgrundlage
Steuerersparnis im Anschaffungsjahr
Summe der steuerlichen Auswirkungen
ca. 33 % der Investition