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Rücklagenbildung nach § 6b und § 6c EStG

Vermeiden Sie Steuerzahlungen bei der Veräußerung von Grund und Boden sowie Betriebsvermögen durch Reinvestition in einen § 6b Fonds.

  • Ein 6b Fonds ist eine spezielle Art von Investmentfonds, meist ein AIF (Alternativer Immobilienfonds), der es Unternehmern oder Landwirten ermöglicht, Gewinne aus dem Verkauf von Grund und Boden oder aus der Veräußerung von Betriebsvermögen steuerneutral zu investieren.

Dazu ein Beispiel:

Ohne §§ 6b/6c – Lösung

Gewinn:

1.000.000 €

Steuerzahlung:

450.000 €

Gesamtvermögen:

550.000 €

Mit §§ 6b/6c – Lösung

Gewinn:

1.000.000 €

§ 6b-Fonds (Hebel* 220%)

450.000 €

Verbleibendes Vermögen:

550.000 €

+ § 6b-Fonds

450.000 €

Gesamtvermögen:

1.000.000 €

*Hebel:  Der AIF finanziert die neue Immobilie zum Teil mit Eigenkapital der Anleger und zum Teil mit Fremdkapital. Das Verhältnis zueinander bestimmt den sog. Hebel.
(Beispiel: 1 Mio. Fremdkapital – 1 Mio. Eigenkapital; daraus ergibt sich ein Hebel von 200%)